Lizenzbestimmungen

PowerArchiver Lizenzbestimmungen Copyright 1998-2023 ConeXware, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung dieser Software setzt das Einverständnis mit diesen Lizenzbestimmungen voraus. Wenn Sie die nachfolgenden Paragraphen nicht akzeptieren, dann verwenden, installieren oder verteilen Sie die Software nicht.

1.0 Definitionen.

1.1 Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Software“ das oben aufgeführte Programm, einschließlich aller Updates, Veränderungen, Überarbeitungen, Kopien und dazugehörigen Dokumentationen, wie sie von ConeXware, Inc. und seinen Lizenznehmern zur Verfügung gestellt werden.

2.0 Erteilung der Lizenz.

2.1 Bedingungen und Konditionen der Testversion. Sie dürfen diese Software unentgeltlich für einen Zeitraum von 30 Tagen einzig zu Testzwecken benutzen. Es steht Ihnen frei, identische Kopien an jedermann zu verteilen. Sie dürfen die Software nicht verkaufen oder für die Kopien, die Sie verteilen, Spenden verlangen. Jeder Kopie muss eine Lizenzbestimmung beigelegt sein. Sie dürfen keine identifizierenden Merkmal, Eigentumsangaben oder Warenzeichen, die auf oder in dieser Software erscheinen, entfernen oder verändern.

2.2 Bedingungen und Konditionen der Vollizenz. Der weitere Gebrauch der Software nach der 30-tägigen Testperiode erfordert den Erwerb einer Vollizenz. Wenn Sie die Registrierungsgebühr nicht bezahlt haben, können Sie das im Internet unter http://www.conexware.com tun. Nachdem Sie registriert sind, dürfen Sie persönlich die Software auf einem oder mehreren Computern benutzen, oder mehreren Personen erlauben, die Software abwechselnd auf einem Computer zu verwenden, aber nicht beides. Dies ist keine Lizenz für gleichzeitigen Gebrauch. Wenn die Software auf einem Netzwerk-Server installiert ist und von vielen Arbeitsplätzen aus zugegriffen wird, müssen Sie eine Lizenz für jeden Computer erwerben, der die Software benutzt. Sie dürfen keinen Dritten Zugriff auf die Software gewähren, die in Verbindung stehen zu Service-Dienstleistungen, Programm-Service-Dienstleistern oder einem ähnlichen Gewerbe, oder die Software gewerblich für Dateikomprimierung, Dekomprimierung oder Konvertierungsdienste nutzen.

2.3 Die Software beinhaltet die Möglichkeit zum Erstellen von selbstentpackenden Archiven. Diese selbstentpackenden Archive dürfen frei, ohne Lizenzgebühr, an jedermann verteilt werden. Die selbstentpackenden Archive enthalten unter anderem Hinweise auf Eigentum und Identifikationsmerkmale. Sie dürfen diese Identifikationsmerkmale, Eigentumsangaben und Warenzeichen, die auf oder in diesen selbstentpackenden Archiven erscheinen, nicht entfernen oder verändern, noch jemand anderem die Erlaubnis dazu geben.

2.4 Alle Rechte beliebiger Art an dieser Software, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenzbestimmung erteilt wurden, sind vollständig und exklusiv ConeXware, Inc. und seinen Lizenznehmern vorbehalten.

3.0 Einschränkungen.

3.1 Alle Informationen, die im Programm enthalten sind, sind vertraulich und Eigentum von ConeXware, Inc. und seinen Lizenznehmern, und ConeXware, Inc. und seine Lizenznehmer beanspruchen alle Copyrights, Patente, Warenzeichen, Handelsgeheimnisse und andere Eigentumsansprüche aus dieser oder verbunden mit dieser Software.

3.2 DIE SOFTWARE DARF NICHT VERÄNDERT WERDEN. SIE DÜRFEN SIE NICHT DECOMPILIEREN, DISASSEMBELN ODER IN IRGENDEINER ANDEREN FORM VERSUCHEN, DEN QUELLCODE DIESER SOFTWARE ZU ERLANGEN; AUSGENOMMEN UND NUR FÜR DEN UMFANG ERLAUBT EIN GEEIGNETES GESETZ UNGEACHTET DIESER EINSCHRÄNKUNG.

4.0 Gültigkeit.

4.1 Diese Lizenz ist bis auf Widerruf gültig. Bei fehlender Übereinstimmung mit irgendeiner Voraussetzung, die in dieser Bestimmung beschrieben wird, oder beim Gebrauch der Software, wie er laut dieser Bestimmung nicht erlaubt oder autorisiert wurde, wird die Lizenzbestimmung automatisch ungültig. Sie stimmen aufgrund dieser Beendigung zu, die Software zu löschen oder zu entfernen.

4.2 Paragraph 2.4 und Sektionen 3.0, 5.0, 6.0, und 7.0, inkl. aller darin enthaltenen Paragraphen, sollen die Aufhebung dieser Bestimmungen überdauern. Alle anderen Rechte und Pflichten aller Parteien werden bei Beendigung aufgehoben.

5.0 Updates, Wartung und Support.

5.1 Während der Gültigkeit dieser Vereinbarung ist ConeXware, Inc. nicht verpflichtet, Updates, Wartung oder Installationsmaßnahmen für diese Software zu bieten. ConeXware, Inc. kann Support für die Software wie durch die Dokumentation bestimmt zur Verfügung stellen, anderes ConeXware, Inc. Material wie es der Software zugehörig und eingebunden ist. ConeXware, Inc. behält sich das Recht vor, den Support für diese Software jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzustellen oder zu ändern.

6.0 Eingeschränkte Garantie.

6.1 DIESE SOFTWARE WIRD ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIE SIE IST, OHNE JEGLICHE HAFTUNG IRGENDEINER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH INBEGRIFFEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE FÜR QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT ODER TAUGLICHKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. CONEXWARE, INC. GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHRE BEDÜRFNISSE ERFÜLLT ODER DASS SIE FEHLERFREI LÄUFT.

6.2 IN DIESER VEREINBARUNG SOLL NICHTS ALS GARANTIE ODER SCHILDERUNG VON CONEXWARE, INC. AUSGELEGT WERDEN, DASS DIE SOFTWARE FREI VOM VERSTOSS DER URHEBERRECHTE DRITTER IST. CONEXWARE, INC. LEHNT HIERMIT AUSDRÜCKLICH AB UND SOLL NICHT FÜR IRGENDEINE AUFKOMMENDE VERPFLICHTUNG ALS RESULTAT EINES ANSPRUCHS ODER KLAGE ODER IN VERBINDUNG MIT EINEM ANSPRUCH ODER EINER KLAGE VERANTWORTLICH SEIN, DASS DIE DISTRIBUTION ODER DER GEBRAUCH DER SOFTWARE GEGEN DIE RECHTE DRITTER VERSTÖSST.

6.3 KEINESFALLS KÖNNEN CONEXWARE, INC. ODER SEINE LIZENZNEHMER FÜR DEN VERLUST VON DATEN, KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTEN ODER IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, SICH DARAUS ERGEBENDEN ODER ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN, UNTER JEDEM MÖGLICHEN GRUND DER KLAGE UND UNABHÄNGIG DAVON OB CONEXWARE, INC. UND DESSEN LIZENZNEHMER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDEN ODER NICHT. DIESE EINSCHRÄNKUNG WIRD HIERMIT ANGEWENDET UNGEACHTET JEGLICHER FEHLER WESENTLICHER BESTIMMUNGEN VON EINGESCHRÄNKT BEREITGESTELLTEN ABHILFEN. IN JEDEM FALL WIRD CONEXWARE, INC.'S ODER DESSEN LIZENZNEHMERS VERANTWORTUNG AUS DIESEN BESTIMMUNGEN , DESSEN BEENDIGUNG UND/ODER DER BEREITSTELLUNG VON GÜTERN ODER DIENSTEN AUF MEHR ALS 1 US-$ ODER DEN FÜR DIESE LIZENZIERTE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT.

6.4 Einige Staaten erlauben keine Beschränkung oder Ausschlüsse von zufälligen oder sich daraus ergebenden Schäden, so dass in diesen Fällen obige Einschränkungen oder Ausschlüsse für Sie nicht gelten.

6.5 Diese Garantie gibt Ihnen spezielle gesetzliche Rechte, Sie können je nach Staat aber auch andere Rechte besitzen.

7.0 Allgemeines.

7.1 Sie stimmen zu, alle notwendigen Exportlizenzen oder andere Dokumente vor dem Export der Software zu erhalten und die Software nicht unter Verletzung der Exportbestimmungen der U.S.A. oder anderer Länder zu exportieren.

7.2 Diese Vereinbarungen werden bestimmt von den Gesetzen des Staates Kalifornien. Sie stimmen zu, sich der exklusiven Rechtsprechung der Gerichte im Staat Kalifornien bei Entscheidungen jeglicher Dispute oder Klagen aus oder in Bezug nehmend auf diese Bestimmungen zu fügen.

7.3 Die siegende Partei bei irgendeinem gesetzlichen Vorgang aus dieser Vereinbarung soll berechtigt sein, die Ausgaben ersetzt zu bekommen, einschließlich Gerichtskosten und vernünftiger Anwaltskosten, zusätzlich zu allen anderen Rechten, die diese Partei haben mag.

7.4 DURCH DEN GEBRAUCH DIESER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNGEN GELESEN, SIE VERSTANDEN HABEN, UND DASS SIE ZUSTIMMEN, AN DEREN BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN; WEITERHIN STIMMEN SIE DER KOMPLETTE N UND EXKLUSIVEN DARSTELLUNG DER VEREINBARUNG ZU, DIE MIT DEMSELBEN THEMA VERBUNDEN IST, NACHFOLGEND JEDEM VORSCHLAG ODER FRÜHERER VEREINBARUNG, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, UND ALLEN ANDEREN KOMMUNIKATIONEN ZWISCHEN IHNEN UND CONEXWARE, INC., BEZOGEN AUF DAS THEMA DIESER VEREINBARUNG.

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